Wenn Sie glauben, Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers geworden zu sein, fragen Sie sich vielleicht, wie Sie das herausfinden und beweisen können. Ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind – Sie können sich an Ihre Krankenkasse wenden und ihr die Situation schildern. Behandlungsunterlagen müssen Sie dann beim behandelnden Arzt anfordern und bei der Krankenkasse hinterlegen. Die Krankenakte wird sodann an den Ärztlichen Dienst der Krankenkasse übermittelt. Anschließend erstellt er einen ärztlichen Bericht. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Berichtsqualität sehr unterschiedlich ist.
Sie müssen sicherstellen, dass der Prüfer alle verfügbaren Dokumente überprüft und keine bedeutenden Behauptungen übersieht. Praxistechnisch ist dies insbesondere bei MDK-Berichten kaum der Fall. Hier sollte ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht hinzugezogen werden. Ein anderes Problem ist beispielsweise die von den Therapeuten eingereichten Behandlungsmaterialien, die meist unvollständig sind. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt zurate zu ziehen.
Eine Lösung kann die Beauftragung eines privaten Gutachters sein. Das ist in erster Linie nicht günstig. Insgesamt sind die Berichte der Partei jedoch von hoher Qualität. Sie gelten jedoch weder als Beweismittel in Gerichtsverfahren noch sind die MDKs anzeigepflichtig. Sie sollten auf den Einwand der Haftpflichtversicherung vorbereitet sein, dass dies eine Einparteienmeldung ist und aus diesem Grunde nicht als relevant angesehen werden sollte.
Was ist ein Therapiefehler?
Klassische Behandlungsfehler treten auf, wenn Behandlungsmaßnahmen nicht den Standards des Facharztes entsprechen. Das kann in zwei verschiedenen Fällen vorkommen: Einerseits wurde die falsche Methode gewählt. Andererseits können Fehler in der unsachgemäßen Durchführung von Behandlungen liegen. Das Gesetz kann Standards für Arztberufe wie Organtransplantationen und Bluttransfusionen setzen. Grundsätzlich werden die Kriterien für Fachärzte jedoch durch BÄK- oder Berufskammer-Richtlinien definiert. Sie differenzieren sich jedoch in ihrer Bindungskraft für einzelne Ärzte. Wo keine Richtlinien existieren, sollten professionelle Standards auf der Grundlage der aktuellen Praxis und entsprechender Veröffentlichungen festgelegt werden.
Angelegenheit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung klären
Wenn Sie einen Arzt/Krankenhaus in Anspruch genommen haben, leitet dieser das Schadensschreiben in der Regel an die Haftpflichtversicherung weiter. Die nachfolgende Korrespondenz erfolgt daraufhin nur über Versicherungen und Patienten- und allgemeine Haftpflichtversicherungen. Seien Sie vorbereitet: Die Haftpflichtversicherung tut alles, um Ansprüche abzuwehren. In naheliegenden Fällen wird stets auf die Taktik des Hinauszögerns zurückgegriffen. Wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann und die gegnerische Haftpflichtversicherung davon überzeugt ist, dass ein Schmerzensgeld erforderlich ist, bieten sie meist einen Vergleich an. Es muss sichergestellt werden, dass die Haftpflichtversicherung künftige Schäden durch den Vorfall abdeckt.
Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch
Liegt ein eindeutiger Behandlungsfehler vor, wird der Patient entschädigt und für die Schmerzen und Leiden entschädigt. Anders als in den Vereinigten Staaten steht hierzulande die Haftung nicht im Mittelpunkt des Schmerzensgeldes. Die Höhe der gewährten Entschädigung kann manchmal etwas gering erscheinen. Der Tod eines geliebten Menschen rechtfertigt nach deutscher Rechtsprechung keinen Schmerzensgeldersatz. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, wenn vor dem Tod der Verstorbene extreme Schmerzen erlitten hat oder die Hinterbliebenen durch den Tod „außergewöhnliche“ Trauer und emotionales Trauma erlitten haben.
In Deutschland liegt der Schwerpunkt auf dem Ersatz von Sachschäden. Kann die geschädigte Person nicht mehr arbeiten oder in den bisherigen Umfang nicht mehr arbeiten, wie sie hätte arbeiten müssen, muss der Geschädigten der Erwerbsausfall bis zum Rentenalter ersetzt werden. Entgangene Rentenpunkte müssen dahingehend ausgeglichen werden.
Zudem sind viele Betroffene kaum in der Lage, ihren Haushaltspflichten nachzukommen. Dieser Schadensposten wird Haushaltsführungsschaden genannt und besteht aus dem Betrag, der erforderlich ist, um die Haushaltskasse durch einen Dritten verwalten zu lassen. Dies gilt nach der Rechtsprechung trotz bestehender Einschränkungen ebenfalls, wenn das Opfer einen Haushalt führt. Haushaltsschäden umfassen gleichzeitig die Planung und Organisation der Haushaltsfinanzen sowie die Wohnungsreinigung, Gartenarbeit und die Familienbetreuung.
Zu beachten ist, dass die Versicherung alle zukünftigen Verletzungen abdecken sollte, da die medizinische Entwicklung gerade bei bleibenden Verletzungen oft nicht genau vorhersehbar ist.